Kernziele der FDP Stadt Düren für die Kommunalwahl am 25.05.2014.
Alle fünf Jahre entscheiden wir als Bürgerinnen und Bürger mit unserer Stimme über die politischen Mehrheiten im Rat und damit über die Geschicke unserer Stadt. Die FDP in der Stadt Düren will die Eigenverantwortung der Menschen stärken und befördern. Engagierte Bürgerinnen und Bürger in Vereinen, ehrenamtlichen Positionen oder Menschen, die ihr Umfeld unterstützen machen diese Stadt lebenswert.
Die Politik in der Stadt Düren muss zunächst die nötigen Rahmenbedingungen schaffen, damit dieses Engagement möglich ist. Dazu zählt ein solider und nachhaltiger Umgang mit Steuergeldern, eine Ablehnung übermäßiger Reglementierungen und Transparenz bei den Entscheidungsprozessen im Rat.
Wahlversammlung
Liebe Parteifreundinnen, liebe Parteifreunde,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Name des Vorstandes des FDP Ortsverbandes Düren lade ich Sie herzlich zur
Wahlversammlung zur Kommunalwahl zwecks Wahl von Direktkandidatinnen und -Kandidaten sowie der Reserveliste zur Kommunalwahl 2014
am Samstag, den 15.02.2014, um 15:00 Uhr im
Gasthof „Zum Alten Brauhaus“, Monschauer Landstraße 152, 52355 Düren (Birgel)
ein.
Tagesordnung:
TOP 1: Begrüßung, Eröffnung und Formalia
TOP 2: Wahlvorbereitung gemäß Kommunalwahlgesetz
- Wahl einer / eines Schriftführerin / Schriftführers zur Unterzeichnung der Niederschrift
- Wahl zweier Personen zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung
- Wahl eines Wahlvorstandes und der Stimmzähler
- Benennung der Vertrauensleute zur Einreichung des Wahlvorschlages
TOP 3: Wahl der Direktkandidatinnen und Direktkandidaten
TOP 4: Wahl der Reserveliste
TOP 5: Beratung eines Kommunalwahlprogramms
TOP 6: Verschiedenes
Für die Wahl der Kommunalwahlkandidaten ist stimmberechtigt, wer am Tage des Zusammentritts der Versammlung im Wahlgebiet wahlberechtigt ist, d.h.:
- mindestens 16 Jahre alt ist,
- Mitglied der Freien Demokratischen Partei ist,
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet mit 1. Wohnsitz wohnt,
- wer Deutsche/r im Sinne von Art. 116, Abs. 1 GG. ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.
- wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.