Klagende Schausteller erneut nicht berücksichtigt

Anfang Juni verpflichtete die 3. Kammer des Aachener Landgerichts die Stadt Düren ihre schriftlichen Absagen einiger klagender Schausteller genauer zu erläutern. Die vom Amt für Stadtentwicklung (Kirmesverwaltung) verfassten Absageschriftstücke waren dem Staatsanwalt zu ungenau formuliert.

Hubert Cremer, Vorsitzender des Annakirmes-Vergabeausschusses, terminierte für den 22. Juni ein Sondertreffen des Steuerausschusses um in einer ordentlichen Sondersitzung Klärung zu schaffen. Im Vorfeld der eigentlichen Wahl wurden die nicht zugelassenen Geschäfte der prozessierenden Schausteller von Mitgliedern der Ampel+ Koalition mit Schriftstücken und Fakten fachlich und äußerst genau beurteilt, um dem Fachamt (Kirmesverwaltung) bei den vom Staatsanwalt geforderten neuen Absagebegründungen behilflich zu sein.

Im Anschluss wurden alle Geschäfte abermals zur Wahl im Steuerausschuss ausgerufen. Alle betroffenen Attraktionen wurden wiederholt und zum zweiten Mal von der politischen Überzahl im Steuerausschuss nicht gewählt. Sie wurden also für die Annakirmes 2017 von der politischen Mehrheit für nicht geeignet angesehen. Die Begründungen wurden protokolliert und dem Schriftführer des Steuerausschusses zur Verfügung gestellt.

Jetzt muss die Verwaltung aus diesen neuen Begründungen rechtssichere Absagen an die betroffenen Schausteller versenden. Die Eilverfahren der prozessierenden Schausteller sind durch die genauesten schriftlichen Absagebegründungen sowie durch die wiederholte Abwahl der Geschäfte rechtmäßig abgetan. Die Attraktionen der Annakirmes 2017 werden sich demnach exakt so präsentieren, wie sie bereits vor Monaten von der Ampel+ Mehrheit im Steuerausschuss gewählt worden sind. Den wieder gescheiterten Schaustellern liegt jetzt offen, ob Sie in einer neuen Runde gegen die Stadt Düren klagen möchten.